Während der täglichen Nutzung entstehen Beschädigungen an Regalen, die anhand der regelmäßigen Sichtkontrolle des Betreibers festgestellt werden müssen. Darüber hinaus ist jeder Unternehmer dazu verpflichtet, gemäß DGUV Regel 108-007 (BGR 234) mindestens alle 12 Monate eine umfangreiche Regalinspektion nach DIN 15635 durchführen zu lassen.
Als unabhängiger Dienstleister im Sinne des Arbeitsschutzes, besuche, berate und betreue ich Sie in Ihrem Lager.
Im Beisein eines vom Unternehmen benannten Beauftragten, erfolgen die Prüfungen während des laufenden Betriebes, so dass es nicht zu Ausfallzeiten in Produktion und Lager kommt.
Ein Auszug meines Leistungsspektrums im Überblick:
• Einhaltung der Vorschriften der BG nach BGR 234
• Kontrolle der Bauteile gemäß DIN EN 15635
• Prüfung und Beratung bei laufendem Betrieb
• Schadensanalyse/Einschätzung der Betriebssicherheit
• Erstellung eines kompletten Inspektionsprotokolls mit
Beurteilung der Schäden und Empfehlung zur
Schadensbeseitigung direkt vor Ort
• Vergabe der Inspektionsplakette sowie Kenn-
zeichnung der beschädigten Elemente
• Vorschläge zur Verbesserung der Betriebs-
abläufe
• Hilfestellung zur Gefährdungsanalyse
• Unterstützung bei der Ersatzteilbeschaffung